„Gute Unternehmen gehören in gute Hände.“

LinkedIn-Serie · Vorbereitung & Prozess

Wenn die Absichtserklärung den Gesprächen widerspricht

Warum Abweichungen in einer Absichtserklärung mehr zeigen können als einzelne Formulierungen.

Redaktionell aufbereitete Websitefassung des genannten LinkedIn-Beitrags.

Symbolbild eines geöffneten Dokuments neben zwei nicht deckungsgleichen transparenten Schablonen als Sinnbild für abweichende Absprachen.

Einordnung

Worum es in diesem Artikel geht

Eine Absichtserklärung (Letter of Intent), kurz LoI, hält die wesentlichen Eckpunkte fest, auf die sich Käufer und Verkäufer im Verlauf der Gespräche verständigt haben. Weicht das Dokument an mehreren wichtigen Stellen von den bisherigen Absprachen ab, ist das Gesamtbild entscheidend. Nicht einzelne Formulierungen stehen im Vordergrund, sondern die Verbindlichkeit für den weiteren Verkaufsprozess.

Vertiefung 1

Ein LoI macht die bisherigen Absprachen sichtbar

In einem Unternehmensverkauf werden vor dem LoI häufig Kaufpreis, Struktur, Übergabe und weitere wesentliche Bedingungen besprochen. Die Absichtserklärung ist noch kein Kaufvertrag. Sie macht die Richtung und die wirtschaftlichen Eckpunkte der nächsten Phase sichtbar.

Enthält der LoI zuvor nicht besprochene Bedingungen, fehlen vereinbarte Punkte oder werden Inhalte einseitig verschoben, geht es nicht nur um Sprache. Eine einzelne Unklarheit kann ein Missverständnis sein. Häufen sich Abweichungen bei wesentlichen Themen, ist zu prüfen, wie verlässlich die bisherige Verständigung ist.

Vertiefung 2

Kaufpreis im Zusammenhang beurteilen

Ein Kaufpreis ist nur im Zusammenhang mit den übrigen Bedingungen zu bewerten. Zahlungsbedingungen, mögliche Kaufpreisanpassungen, Finanzierungsvorbehalte, Haftungsthemen, Exklusivität und Übergabe prägen die wirtschaftliche Position des Verkäufers erheblich. Exklusivität bedeutet, dass für eine bestimmte Zeit nicht parallel mit anderen Interessenten verhandelt wird.

Neue Bedingungen im LoI sind keine Nebensache. Sie können den Ausgangspunkt für die folgenden Verhandlungen bilden. Deshalb sollte jede wesentliche Ergänzung vor der Unterschrift verstanden und in ihrer wirtschaftlichen Folge eingeordnet werden.

Vertiefung 3

Der Umgang mit Widerspruch gehört zum Gesamtbild

Unterschiedliche Interessen gehören zu einem Unternehmensverkauf. Ein Käufer muss nicht jeder Position zustimmen. Entscheidend ist jedoch, wie er mit begründetem Widerspruch umgeht: ob er klar verhandelt, Absprachen nachvollziehbar behandelt und bereit ist, offene Punkte verbindlich zu klären.

Verkäufer sollten besonders aufmerksam werden, wenn nicht nur Inhalte geändert werden, sondern dafür Gründe genannt werden, die zuvor keine Rolle spielten. Dann geht es möglicherweise nicht nur um eine Klärung. Absprachen können nachträglich verschoben oder neu interpretiert werden.

Vertiefung 4

Verbindlichkeit vor dem nächsten Schritt klären

Nicht jede Abweichung erfordert, eine Transaktion zu beenden. Vor der Unterschrift sollte sie jedoch geklärt sein. Nach einem langen Prozess möchten Verkäufer den potenziellen Käufer oft nicht verlieren. Die bereits investierte Zeit ist dennoch kein Grund, wichtige offene Fragen zu übergehen.

Nach dem LoI folgen in der Regel weitere anspruchsvolle Schritte: die Unternehmensprüfung, die Verhandlung des Kaufvertrags, Garantien, Kaufpreismechanismen und die Übergabe. Ein späterer Vertrag kann Details regeln, ersetzt aber keine tragfähige Grundlage. Zu Beginn zählt deshalb nicht nur jeder einzelne Punkt, sondern das Fundament für den weiteren Verkaufsprozess.

Prüfen

Drei Warnzeichen

  1. Fehlende oder anders gefasste Kernabsprachen im LoI nicht übergehen.

  2. Kaufpreis, Bedingungen und Risiken gemeinsam wirtschaftlich betrachten.

  3. Neue Begründungen für Änderungen als Signal für den weiteren Prozess prüfen.

Vorgehen

Nächste Schritte

  1. Die besprochenen wirtschaftlichen Eckpunkte schriftlich ordnen, bevor sie mit dem LoI abgeglichen werden.

  2. Jede wesentliche Abweichung, neue Bedingung und jeden Vorbehalt auf die wirtschaftlichen Folgen prüfen.

  3. Exklusivität, Zahlungsbedingungen, Kaufpreisanpassungen, Finanzierungsvorbehalte, Haftung und Übergabe im Zusammenhang bewerten.

  4. Abweichungen vor einer Unterschrift klar ansprechen und die Reaktion des Käufers einordnen.

  5. Bei wiederholt fehlender Verbindlichkeit prüfen, ob der Prozess fortgesetzt werden soll.

Der Kern

Was daraus folgt

Ein LoI ist kein Kaufvertrag. Gerade deshalb zeigt sich an ihm, ob die bisherigen Gespräche in eine verlässliche Grundlage für den weiteren Verkaufsprozess überführt werden. Fehlen mehrere zentrale Absprachen, werden sie verändert oder mit neuen Gründen versehen, sollte nicht die investierte Zeit entscheiden. Entscheidend ist, ob die Basis für die nächsten Verhandlungen trägt.

Fragen aus der Praxis

Häufige Fragen zum Artikel

Ist jede Abweichung im LoI ein Grund, den Verkauf zu beenden?

Nein. Unterschiedliche Interessen und einzelne Abweichungen gehören zu Verhandlungen. Wesentliche Abweichungen sollten vor einer Unterschrift geklärt werden. Werden mehrere zentrale Absprachen wiederholt nicht berücksichtigt, sollte die Fortsetzung des Prozesses kritisch geprüft werden.

Welche Inhalte neben dem Kaufpreis gehören beim LoI besonders in den Blick?

Neben dem Kaufpreis sind insbesondere Zahlungsbedingungen, Kaufpreisanpassungen, Finanzierungsvorbehalte, Haftungsthemen, Exklusivität und Übergaberegelungen zu prüfen. Sie bestimmen wesentlich, was ein genannter Kaufpreis wirtschaftlich bedeutet.

Transparenz

Quelle und redaktionelle Einordnung

Originalquelle auf LinkedIn

Diese Websitefassung ist eine redaktionelle Aufbereitung und nicht mit dem Originalbeitrag identisch.

LinkedIn-Veröffentlichung
Originaltitel
„Wenn ein LoI in wesentlichen Punkten von dem abweicht, was zuvor besprochen wurde, sollten Verkäufer nicht nur die Formulierungen überdenken, Sie sollten sich fragen, ob sie mit dem richtigen Käufer verhandeln.“
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